bAV-Test für Arbeitgeber

Selbsttest zur betrieb­lichen Altersvorsorge

Mit dem bAV-Check erfahren Sie als Arbeit­geber schnell und unkom­pli­ziert, wo Ihr Unter­nehmen beim Thema betrieb­liche Alters­vor­sorge steht

bAV-Selbst­check

Einfach die Fragen beant­worten – Ihr Ergebnis zeigt, ob Ihre bAV noch Nachhol­bedarf hat oder bereits auf Best-Practice-Niveau läuft.

Sie erhalten eine persön­liche bAV-Einstufung von A (Exzellent) bis E (Unzurei­chend).
Am Ende können Sie Ihr Ergebnis direkt als PDF herunterladen.

1. Besteht eine schrift­liche Versor­gungs­ordnung (VO)?

Eine Versorgungsordnung/Betriebs­vereinbarung definiert, wie die betrieb­liche Alters­ver­sorgung (bAV) bei Ihnen geregelt ist.

2. Besteht eine firmen­eigene Entgelt­um­wand­lungs­ver­ein­barung (EUV)?

Eine EUV regelt, wie Entgelt­um­wand­lungen intern durch­ge­führt werden.

3. Welche der 6 Durch­füh­rungswege werden angewendet?

Mehrfach­nennung möglich – anschließend auf „Weiter“ drücken.

4. Welche Arten der Zusagen werden erteilt?

Mehrfach­nennung möglich – anschließend auf „Weiter“ drücken.

5. Wird das Betriebs­ren­ten­stär­kungs­gesetz (BRSG) berücksichtigt?

Seit 2019 sind 15% Arbeit­ge­ber­zu­schuss gesetzlich verpflichtend.

6. Zahlen Sie freiwillige Zuschüsse oberhalb 15% (BRSG)?

7. In welcher Form gewähren Sie freiwillige Zuschüsse?

8. Wie hoch sind Festzu­schuss (Euro) und/oder prozen­tualer Zuschuss?

Mehrfach­nennung möglich – anschließend auf „Weiter“ drücken.

9. Erhalten alle Mitar­beiter den gleichen freiwil­ligen Zuschuss?

10. Wie hoch ist die Nutzungs­quote der Betriebsrente?

Geben Sie in etwa an, wie viel Prozent Ihrer Mitar­beiter einen Vertrag zur bAV haben.

11. Werden Vertrags­än­de­rungen, die der Arbeit­geber dem Versi­cherer mitteilt, vorab mit dem Arbeit­nehmer abgestimmt?

12. Hat in den letzten 60 Monaten eine Überprüfung der bAV stattgefunden?

Zu berück­sich­tigen sind Änderungen und Verpflich­tungen unter anderem aus BetrAVG, BRSG und AGG.

13. Zwischen wie vielen Versi­cherern kann der Mitar­beiter den Tarif auswählen?

14. Übernehmen Sie bestehende bAV-Verträge neu einge­stellter Mitarbeiter?

15. Welche Durch­füh­rungswege übernehmen Sie?

16. Welche Entgelt­um­wand­lungs­ver­ein­barung nutzen Sie bei zu überneh­menden bAV-Verträgen?

17. Bestä­tigen Ihre Mitar­beiter die Kennt­nis­nahme Ihrer Versor­gungs­ordnung / Betriebsvereinbarung?

18. Nutzen Sie eine überge­ordnete digitale bAV-Verwaltung?

19. Nutzt Ihre digitale Verwaltung Schnitt­stellen zum Austausch mit Dritten?

Zum Beispiel zum Daten­aus­tausch mit Versicherern.

20. Können alle Ihre Mitar­beiter die eigenen Vertrags­daten digital einsehen?

In nur einem Portal findet Ihr Mitar­beiter alle Verträge und Dokumente.

21. Hat Ihre Lohnbuch­haltung / Steuer­be­ratung Einsicht auf sämtliche Vertragsdaten?

22. Werden Formulare und Verein­ba­rungen zeitsparend ohne Papierform bearbeitet?

Bitte wähle eine Antwort aus.
bAV Ergebnis

AA – Exzellent
Best-Practice-Niveau.
BB – Fortge­schritten
Sehr gute Struktur, Feinschliff möglich.
CC – Solide
Grund­struktur steht, Optimierung sinnvoll.
DD – Verbes­se­rungs­würdig
Lücken vorhanden.
EE – Unzurei­chend
Akuter Handlungs­bedarf.

Hinweis: Diese Erstein­schätzung ersetzt keine indivi­duelle Beratung.

Gerne bespreche ich Ihre indivi­du­ellen Anliegen mit Ihnen.

Übermitteln Sie einfach im Formular Ihre Kontakt­daten. Ich komme innerhalb von 48 Stunden auf Sie zu.

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